Es ist für einen Juristen bekanntlich schwer, ein Sozialgerichtsurteil zur obersten gerichtlichen Instanz - dem Bundessozialgericht - zu bringen. Sie erinnern sich noch an die gescheiterte Nichtzulassungsbeschwerde des Herrn Rechtsanwalt Porten (Fa. BDO) für das DRK vor einigen Monaten? Sein Versuch mit der berüchtigten Notarztentscheidung aus Mecklenburg Vorpommern ging damals sehr gründlich daneben.
Bisher sind ALLE Urteile zum Thema Honorararzt auf der Ebene der Landessozialgerichte stehen bzw. "stecken" geblieben. Das hatte und hat zur Folge, dass sowohl Ärzte als auch Auftraggeber nie genau wissen, ob und wie man Honorarärzte nun rechtssicher beauftragen kann.
Die Zeit dieser Unsicherheit läuft nunmehr ab! Uns ist es nun nach Jahren endlich gelungen, die Revision eines klassischen Honorararzt-Falles (Anästhesistin zu Vertretungszwecken in einer Klinik) zur Revision beim Bundessozialgericht zu bringen. Unser Justiziar - Herr Rechtsanwalt Markus Keubke - hat nicht nur die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich umsetzen können, er wird das Verfahren auch anwaltlich begleiten.
Bitte beachten Sie zum Termin diese Mitteilung von uns: https://www.gesundheit-adhoc.de/bundessozialgericht-verhandelt-ueber-honoraraerzte-ende-der-rechtsunsicherheit-2.html
Ergänzend die Aktenzeichen der drei Verfahren:
B12R 67/17 B, B12R 64/17 B, B12R 79/17 B