Hinter dem BV-H e.V. stehen erfahrene Ärzte, die seit vielen Jahren selbst als Honorarärzte praktisch tätig waren und sind.
Der Vorstand
Der Vorstand wird alle fünf Jahre gewählt und führt die Verbandsgeschäfte.
§2: Zweck des Bundesverbandes der Honorarärzte ist die Vertretung und Wahrung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der in Deutschland tätigen oder approbierten Ärzte, die regelmäßig gegen Honorar medizinisch tätig sind. Dazu gehört insbesondere die Interessenvertretung der Honorarärzte gegenüber Dritten in Wirtschaft, Verwaltung, Politik sowie ärztlicher Selbstverwaltung einschließlich der Interessenvertretung gegenüber Patienten und Patientenverbänden. Dies schließt die notwendige Zusammenarbeit mit anderen Berufsorganisationen der Ärzteschaft mit ein....
Die Satzung des BV-H e.V. (PDF)