Arzt in Zeitarbeit - Versicherungsschutz prüfen!

Wenn Sie ausschließlich oder überwiegend in Beschäftigungsverhältnissen (ANÜ, Zeitarbeit, Kurzzeitanstellungen, Festanstellungen, Teilzeitanstellungen usw.) tätig sind, sollten Sie ihren Versicherungsschutz prüfen:

Prüfung der Berufshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt zwar der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass jeder Arzt in der Einrichtung in der er tätig wird, genau den gleichen Schutz durch den Arbeitgeber der Einrichtung erfährt, wie alle anderen festangestellten Kollegen. Natürlich ist damit nicht geklärt, wie gut dieser Schutz tatsächlich aussieht. Es gibt kein Gesetz, das den Krankenhäusern vorschreibt, ob und wie sie sich zu versichern haben. Offen bleibt die Frage nach Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit oder was eine Insolvenz des Hauses für den eigenen Versicherungsschutz bedeutet.

 Es darf nicht unterschätzt werden, dass ein geschädigter Patient das Recht hat, sich mit seinen Forderungen auch direkt an den behandelnden Arzt zu wenden (deliktische Haftung nach § 823 BGB).


Daher bleiben dem Arzt letztlich nur 2 Möglichkeiten:



a.) Der Arzt verlangt VOR jedem Einsatz die Dokumente (Auszug aus der Police des Krankenhauses), aus denen klar hervorgeht, wie der Versicherungsschutz durch die Einrichtung tatsächlich aussieht. Eine pauschale Aussage der Agentur, der „Versicherungsschutz bestehe über die Klinik“, reicht NICHT aus.



b.) Einfacher und sicherer: Der Arzt vereinbart eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für das sog. „dienstliche Risiko“. Damit ist jede Art von Anstellung abgedeckt. Die Prämien liegen je nach Fachrichtung meist im unteren 3-stelligen Bereich.




Prüfung des Strafrechtsschutzes



Leider werden Ärzte auch mit abstrusen Anschuldigungen konfrontiert. Kein Arbeitgeber, keine Agentur und auch die Berufsverbände schützen nicht vor den hohen Kosten eines Ermittlungsverfahrens oder einer persönlichen Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden. Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist lediglich ein Teil der hohen Kosten abgedeckt oder aber viele Fälle fallen aus dem Schutz heraus.

Hier wird ein echtes „Vollkonzept“ im Strafrecht benötigt. Die Kosten für so einen Vertrag liegen derzeit bei ca. 100 Euro pro Jahr und sind gegenüber dem Risiko zu vernachlässigen. Trotzdem muss man sich kümmern.

Für Mitglieder des BV-H e.V. bestehen Sonderkonditionen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unseren Versicherungsexperten, Wolfgang Fries.
 

Unzufrieden mit dem Job? - Ursachenforschung

Sinnlose Wettbewerbe

Unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen? Sie zweifeln an sich selbst? 

Aus Patienten werden Kunden. Barmherzige Hospitäler mutieren zu angeblich effizienten Gesundheitszentren. Was ist da eigentlich mit unserem Gesundheits- und Sozialwesen passiert? Warum fühlen sich immer mehr Mitarbeiter gestresst und genervt und suchen nach beruflichen Alternativen? 

Unsinn Wettbewerb

  • Je mehr Wettbewerb - umso besser: Schließlich soll sich doch der, die oder das Beste durchsetzen. Also versucht man, auch dort, wo es keinen Markt gibt, künstliche Wettbewerbe zu inszenieren. Diese Produktion von Unsinn schafft zwar Arbeitsplätze, hat jedoch fatale Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft: Sinn wird durch Unsinn verdrängt, Qualität durch Quantität.

Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber DRV

Zum Download  finden Sie ein anonymisiertes Urteil des OLG Hamm, aus dem sich bei der Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wichtige Konsequenzen ableiten lassen. Der Beschluss des OLG Hamm schließt im Rahmen der Tätigkeit von Honorarärzte eine Teilnehmerstrafbarkeit (Beihilfe oder Anstiftung) zur Hinterziehung von Sozialabgaben (§ 266a StGB) für Honorarärzte nicht aus. So weit, so erschreckend genug. Damit ergibt sich aber im Rahmen von Betriebsprüfungen und Statusfeststellungen folgendes:

Dem Honorararzt steht - sofern er das Statusfeststellungsverfahren nicht eingeleitet hat - eine Auskunftsverweigerung gem. § 65 Abs. 3 SGB I zu. 

Für das Klinikum gilt gleiches im Rahmen der Betriebsprüfung. Es muss dann der DRV keine Verträge zu den Honorarärzten vorlegen und auch nicht im Rahmen der Betriebsprüfung mitwirken. 

Buchtipp

Zurück in die Freiheit

unabhängig von Klinikhierarchien und überbordender Bürokratie.

Honorarärzte sind - inzwischen auch in Deutschland - eine feste Größe im Gesundheitssystem. Zeitlich befristet für Tage, Wochen oder Monate tragen sie zur Funktionsfähigkeit von Kliniken und Arztpraxen bei: Vertretungen z.B. bei Erkrankungen, Schwangerschafts-/Elternzeit, Abdeckung von Stoßzeiten, Entlastung des Stammpersonals.