Urteil des Bundessozialgerichts

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 31. März 2017 ein wichtiges Urteil zum Thema Scheinselbstständigkeit gefällt und dabei die Höhe des Honorars von Selbstständigen relativ zum Verdienst von Angestellten als neues Kriterium eingeführt. Zitat aus der Entscheidung:
 
„Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelumstände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zum Beispiel eines festangestellten Erziehungsbeistands, und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.“
 
Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundessozialgerichts und unter dem Aktenzeichen: Az. B 12 R 7/15 R.
 
Lesen Sie auch unseren Kommentar im Mitgliederbereich der BV-H-Webseiten unter der Rubrik Recht und Unrecht