Arzt in Zeitarbeit - Versicherungsschutz prüfen!

Wenn Sie ausschließlich oder überwiegend in Beschäftigungsverhältnissen (ANÜ, Zeitarbeit, Kurzzeitanstellungen, Festanstellungen, Teilzeitanstellungen usw.) tätig sind, sollten Sie ihren Versicherungsschutz prüfen:

Prüfung der Berufshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt zwar der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass jeder Arzt in der Einrichtung in der er tätig wird, genau den gleichen Schutz durch den Arbeitgeber der Einrichtung erfährt, wie alle anderen festangestellten Kollegen. Natürlich ist damit nicht geklärt, wie gut dieser Schutz tatsächlich aussieht. Es gibt kein Gesetz, das den Krankenhäusern vorschreibt, ob und wie sie sich zu versichern haben. Offen bleibt die Frage nach Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit oder was eine Insolvenz des Hauses für den eigenen Versicherungsschutz bedeutet.

 Es darf nicht unterschätzt werden, dass ein geschädigter Patient das Recht hat, sich mit seinen Forderungen auch direkt an den behandelnden Arzt zu wenden (deliktische Haftung nach § 823 BGB).


Daher bleiben dem Arzt letztlich nur 2 Möglichkeiten:



a.) Der Arzt verlangt VOR jedem Einsatz die Dokumente (Auszug aus der Police des Krankenhauses), aus denen klar hervorgeht, wie der Versicherungsschutz durch die Einrichtung tatsächlich aussieht. Eine pauschale Aussage der Agentur, der „Versicherungsschutz bestehe über die Klinik“, reicht NICHT aus.



b.) Einfacher und sicherer: Der Arzt vereinbart eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für das sog. „dienstliche Risiko“. Damit ist jede Art von Anstellung abgedeckt. Die Prämien liegen je nach Fachrichtung meist im unteren 3-stelligen Bereich.




Prüfung des Strafrechtsschutzes



Leider werden Ärzte auch mit abstrusen Anschuldigungen konfrontiert. Kein Arbeitgeber, keine Agentur und auch die Berufsverbände schützen nicht vor den hohen Kosten eines Ermittlungsverfahrens oder einer persönlichen Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden. Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist lediglich ein Teil der hohen Kosten abgedeckt oder aber viele Fälle fallen aus dem Schutz heraus.

Hier wird ein echtes „Vollkonzept“ im Strafrecht benötigt. Die Kosten für so einen Vertrag liegen derzeit bei ca. 100 Euro pro Jahr und sind gegenüber dem Risiko zu vernachlässigen. Trotzdem muss man sich kümmern.

Für Mitglieder des BV-H e.V. bestehen Sonderkonditionen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unseren Versicherungsexperten, Wolfgang Fries.