Erst die Notärzte jetzt die Praxisvertreter?

Als wir im Jahr 2013 die ersten Statusfeststellungsverfahren im Rahmen von Betriebsprüfungen im Notarztwesen registrierten, haben wir versucht alle Beteiligten zu warnen. Leider wurden wir kaum beachtet. Droht nun ein neues sozialrechtliches Feuer im niedergelassenen Bereich?

Seit einigen Monaten erhalten wir mehr und mehr Berichte von Kollegen, die entweder als Praxisvertreter tätig waren oder als Inhaber einer Arztpraxis eine Betriebsprüfung durch die DRV erleben konnten. Anscheinend prüft die DRV zur Zeit verstärkt Arztpraxen und zweifelt die selbständige Tätigkeit von Ärzten an, die in diesem Bereich bei Engpässen einspringen. Die bekannten Folgen sind Nachzahlungsforderungen der DRV von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung - bis zu vier Jahre rückwirkend. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind aus unserer Sicht jetzt aufgefordert, sich mit dem Thema schnell und intensiv zu beschäftigen. Betroffene Praxisinhaber sollten sich umgehend mit ihrer KV in Verbindung setzen und diese Ereignisse mitteilen.

Wie Sie sich bei einer Betriebsprüfung verhalten sollten, erfahren Sie, wenn Sie bei uns Mitglied werden. Wir beraten und begleiten Sie auch in dieser Tätigkeit.