Es gibt sicher viele Menschen, die sich aktuell fragen, wann sie gegen SARS Covid-19 geimpft werden. In der Impfverordnung des Bundes sind in der 1. Gruppe der höchsten Priorität u.a. die Angehörigen des Rettungsdienstes genannt. Dazu zählen auch Notärzte, die im öffentlichen Rettungsdienst eingesetzt werden. Viele Notärzte sind aber nicht angestellt sondern als Freiberufler und Honorarärzte für die öffentlichen Träger des Rettungsdienstes oder für Kliniken tätig. Im niedergelassenen Bereich kümmert sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) um die Impfung von Vertragsärzten.
Wer impft eigentlich Privatärzte (ohne KV-Niederlassung = Nichtvertragsärzte) und andere Freiberufler im Gesundheitswesen?
Honorararzt aus Niedersachsen:
"In Niedersachsen erlebe ich gerade eine Realsatire besonderen Ausmaßes. Für Angestellte oder Niedergelassene verläuft die Terminvergabe und Impfung problemlos. In den Krankenhäusern wird das beschäftigte Personal vor Ort geimpft. In den Praxen organisiert die KV die Impfungen über Meldelisten an die zuständigen Impfkoordinatoren.
Mir als ausschließlich selbstständig arbeitenden Honorararzt ist es bisher nicht gelungen, einen Impftermin zu vereinbaren. Die Impfhotline Niedersachsen stellte mir in der letzten Woche einen Wartelistenplatz in Aussicht. In dieser Woche wird gesagt, dass es eine solche Liste gar nicht gibt. Die Ärztekammer und die KV Niedersachsen fühlen sich in keiner Weise zuständig und verweisen z.B. auf das Gesundheitsministerium oder die Impfzentren. Die Impfzentren vergeben Termine nur über eine zentrale Terminkoordination und nicht direkt. Die zentrale Impfkoordinatorin habe ich bisher noch nicht erreicht. Der mehrfach von offizieller Seite geäußerte Ratschlag mich doch als Impfarzt zu registrieren (ohne dann auch tätig zu werden) oder mich einfach über eine mir bekannte Praxis auf die Warteliste setzen zu lassen, empfinde ich zumindest als fragwürdig.
(...)
In den Telefonaten mit der Ärztekammer und KV waren mehrere immer wiederkehrende Punkte überdeutlich:
- Praktisch alle privatärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sind betroffen. Es haben, nach Angaben meiner Ansprechpartner, schon sehr viele Ärzte angerufen und waren verärgert.
- Ärztekammer und KV lehnen jede Verantwortung ab und weigern sich strikt zu helfen.
- Es wird immer betont, dass jemand anderes zuständig ist, ohne das gesagt wird, wer zuständig ist. Es wird auf irgendwelche Hotlines oder Behörden vertröstet, die definitiv nicht zuständig sein können."
Honorararzt aus Bayern:
"Heute hatte ich Termin im Impfzentrum Passau-Stadt, mit regulärem Termin wegen dreier Risikofaktoren plus Tätigkeit als Anästhesist und Intensivmediziner. Vor Ort wurde mir dann beschieden, daß ich nicht geimpft würde, da ich eine Bescheinigung eines Auftraggebers (Klinik) aus Nordrhein-Westfalen vorzeigte. Ich solle mich dort impfen lassen. Die Klinik in NRW weigerte sich ihrerseits "externe" in die interne Impfgruppe aufzunehmen, sie verwies auf das heimatliche Impfzentrum. Und nun?"
Who cares?
Der Bundesverband der Honorarärzte (BV-H e.V.) hat im Herbst 2020 per Rundschreiben versucht, die verantwortlichen Institutionen (die Gesundheitsministerien der Länder, das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert-Koch-Institut und die Mitglieder der STIKO) auf das Thema Privatärzte, Honorarärzte und freie Pflegekräfte bzw. Personen in Arbeitnehmerüberlassung (sog. Leasingkräfte) aufmerksam zu machen. Wir haben dargelegt, dass es hier eine erhebliche Erfassungs- und Organisationslücke in der Impfstrategie gibt. Wie man jetzt sieht, leider ohne Erfolg.
Es kann nicht sein, dass sich Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die tagtäglich mit Corona-Patienten zu tun haben, bittstellend um eine Impfung kümmern müssen und die Immunisierung von systemrelevanten Berufsgruppen einem Lotteriespiel gleicht. Egal ob angestellt, selbständig, freiberuflich oder als Leasingkraft in Arbeitnehmerüberlassung tätig -
Unser Forderung an die Landesärztekammern und Gesundheitsministerien der Länder lauten:
Wir fordern die Landesärztekammern auf, sich für die zügige Impfung aller Mitglieder einzusetzen. Die zahlenden Mitglieder der Ärztekammern sind nicht nur angestellte Ärztinnen und Ärzte oder KV-Vertragsärzte. Alle berufstätigen Ärzte sind Mitglieder der Ärztekammern und können von ihren Standesorganisationen erwarten, dass sie sich für ihre Gesundheit und für die Erhaltung der Einsatzfähigkeit einsetzen. Zudem muss dort, wo noch nicht geschehen, eine unkomplizierte Registrierungsmöglichkeit und Servicehotline für alle im Gesundheitswesen tätige Menschen geschaffen werden.
Wir fordern die Landesgesundheitsministerien auf, umgehend eine Erfassungs- und Impfmöglichkeit für alle Personen zu schaffen, die im Gesundheitswesen im engen Patientenkontakt tätig sind. Dazu zählen auch Leasingkräfte, freie und externe Ärzte sowie Pflege- und Betreuungskräfte, die als Selbständige tätig sind.
Bundesverband der Honorarärzte - März 2021