Rechtsanwalt Markus Keubke ist Fachanwalt für Medizinrecht und führt seine Kanzlei in Erfurt. Seit dem Jahr 2008 begleitet er die Arbeit des Bundesverbandes der Honorarärzte e.V. Er berät unsere Mitglieder in allen Fragen des Rechts.
Arbeitsgebiete:
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Gesellschaftsrecht
- Vergütungsrecht
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Rostock
- von 2008 bis 2011 selbständig als Rechtsanwalt in Rostock
- seit Januar 2012 selbständig als Rechtsanwalt in Thüringen
- 2008 bis 2010 Studium des Medizinrechtes an der Dresden International University
- Abschluss: LL.M (Magister Legum)
- Mitglied im Verein Anwälte für Ärzte e.V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein
Kontakt
Nutzen Sie unser Kontaktformular