Komplexe Strukturveränderungen im Gesundheitswesen sowie Veränderungen individueller Lebensvorstellungen haben dazu geführt, dass die Gesundheitseinrichtungen bundesweit auf den individuellen Einsatz von Honorarärzten zurückgreifen müssen, um der Versorgung Ihrer Patienten gerecht zu werden. Dabei ist aus der Arbeitgeberperspektive der Festanstellung von qualifizierten Ärzten und Pflegekräften eindeutig der Vorzug gegeben, würden ausreichend Bewerber für die bundesweit offenen Stellen zur Verfügung stehen.
Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbereichen ist der Einsatz von Fremdpersonal in den Gesundheitseinrichtungen, sei es auf Basis der Arbeitnehmerüberlassung als auch auf Basis freier Dienstverträge, aus der Mangelsituation geboren, kein qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt für eine Festanstellung gewinnen zu können. Die Ursachen dafür sind komplex und lassen sich nicht auf mangelnde finanzielle Anreize reduzieren[1]. Eine Änderung der Situation ist in den nächsten Jahren ebenfalls nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil [2].
Als selbstständige Ärzte und freie Mitarbeiter bieten Honorarärzte ihre Expertise aus unterschiedlichen Fachbereichen an. So wird das bestehende Personal im Klinikbereich punktuell entlastet und die Patienten weiterhin qualitativ hochwertig behandelt. Vorallem ländliche und strukturarme Regionen profitieren von diesem Einsatz und können damit einen (Fach)Ärztemangel oder Versorgungsengpass überbrücken. In der notärztlichen Akutversorgung der Bevölkerung sind Honorarärzte nicht mehr wegzudenken. Nach eigenen Recherchen sind an über 50% aller Notarzteinsatzstandorte bundesweit Honorarnotärzte im Einsatz. In einigen Bundesländern und Regionen, wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, erreicht diese Zahl durchaus Werte bis 90%. Es ist daher weder übertrieben noch berufpolitischer Taktik zuzuschreiben, wenn man von unserer Seite feststellt, dass ohne die Tätigkeit von Honorarärzten und ohne ein alternatives Modell, die notärztliche Akutversorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit zusammenbrechen würde.
Aus der Sicht der Ärzte stellt die Möglichkeit einer freien Dienstvereinbarung im Rahmen einer honorarärztlichen Tätigkeit einen erheblichen Zugewinn an Lebensqualität dar. Honorar(not)ärzte rekrutieren sich überwiegend aus sehr erfahrenen Ärzten, deren individueller Lebensplanung eine selbstbestimmte Tätigkeit im Hinblick auf den frei gewählten Tätigkeitsort, den Tätigkeitsumfang und der gewählten Tätigkeitsfrequenz entgegen kommt. Die honorarärztliche Tätigkeit ist in diesem Sinne ein idealer Weg, Ärzte aus der Abwanderung in andere Berufe oder gar ins Ausland abzuhalten. Sie ist ebenfalls geeignet, einen teilweisen Wiedereinstieg für hochqualifiziertes Personals des Gesundheitswesen nach beruflichen Auszeiten oder sogar im Altersruhestand zu ermöglichen.
Für das Gesundheitswesen und die Gesellschaft zeigt sich täglich, wie wertvoll ein Pool von hochflexiblen, ortsungebundenen und qualifizierten Medizinern sein kann, die auf selbständiger Basis ihre Dienste und ihr Knowhow anbieten können. So wäre die medizinische Versorgung von Flüchtlingen wohl kaum ohne Honorarärzte zu bewältigen. Das diese und vor allem ihre Auftraggeber im Anschluss ihres Engagements wegen sog. scheinselbständiger Tätigkeit herangezogen werden können, ist krotesk aber durchaus real.
Dies gilt auch für freiberufliche Notärzte, die bundesweit zum Einsatz kommen und ohne deren Hilfe, die Bewältigung des Regelbetriebes bereits jetzt schon unmöglich ist. Von außergewöhnlichen Lagen ganz abgesehen, wie sie sich im Rahmen von Katastrophen - Beispiel: Elbe-Hochwasser - oder bisher undenkbaren und neuen Bedrohungsszenarien - Terroranschläge im Inland - abzeichnen. Auch im Rahmen der Coronakrise kommen Honorarärzte zum Einsatz und nehmen z.B. an den Flughäfen Abstriche im Auftrag der KVen.
Eine Klärung der juristischen und politischen Fragen ist aus unserer Sicht mehr als wünschenswert.
Dr. med. Nicolai Schäfer - 1. Vorsitzender und Geschäftsführer - Bundesverband der Honorarärzte (BV-H e.V.)