Privatärztliche Niederlassung
Die privatärztliche Niederlassung wird durch den BV-H e.V. bereits seit einigen Jahren empfohlen. Sie erweitert das Spektrum eines (Honorar)arztes, ist ein interessanter beruflicher Gestaltungsspielraum und verstärkt die Position des Freiberuflers.
Wir zeigen unseren Mitgliedern wie es geht und welche Vor- und Nachteile eine privatärztliche Niederlassung für Sie haben kann.
Achtung Notärzte
Für die Sozialversicherungspflicht von Notärzten gilt seit Frühjahr 2017 die Neuregelung im SGB IV, § 23c und VII:
(2) Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst sind nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben
1. einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
2. einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung ausgeübt werden.
Was es damit auf sich hat, erfahren Sie über unsere Telefonberatung: 030 - 70096329