VDEK und KV in Thüringen warnen vor unklaren Haftungsrisiken für Notärzte in Thüringen. Der Notarztdienst ist dort nicht über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert.
Hintergrund ist eine Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes von 2008:
http://www.kv-thueringen.de/presse/00_pm/10_aktuell_pm/160425_MI_Notaerzte_Haftung.pdf